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SCHADENSERVICE

Wie verhalte ich mich

Für Ihre Schadenmeldungen sind wir Ihr erster Ansprechpartner!

Verhaltenshinweise für den Schadensfall

Bitte Ruhe bewahren und möglichst konzentriert handeln!

 

Bei Personenschäden zuerst die Hilfe für Verletzte sicherstellen.

Bei schweren Personenschäden nach dem Notarzt die Polizei anrufen.

 

Äußern Sie sich bei Haftpflichtschäden nicht am Ort schon abschließend zur Schuldfrage.

Sie haben und brauchen Zeit, die Abläufe noch einmal zu rekonstruieren und sich dann überlegt zu äußern.

Suchen Sie sich Zeugen, die den Schadenhergang bestätigen können.

 

Bei Einbruch-Diebstahl holen Sie sofort bei Feststellung die Polizei.

Stellen Sie einen einfachen Diebstahl (kein Einbruch) fest oder werden Sie beraubt, erstatten Sie schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei.

 

Machen Sie bei Sachschäden/Kfz.-Unfällen Fotos vom Schadensort und den beschädigten Sachen.

Bitte beachten Sie bei Sachschäden, dass der Versicherer die beschädigte Sache ggf. begutachten können muss.

 

Bitte dann den Schaden unverzüglich melden – auch wenn z.B. eine Schadenhöhe noch gar nicht absehbar ist.  

Alles Weitere besprechen wir dann!

Bitte kontaktieren Sie uns,
um mehr zu erfahren.
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werktags 10.00-18.00 Uhr

außerhalb unserer Geschäftszeiten

sprechen Sie bitte auf die Anrufbeantworter

oder senden Sie uns eine Nachricht:

Nutzen Sie bei Ihrer Mail unsere bereits

vorgefertigten Schadensmeldungen

Wann sollten Sie sich DIREKT an den

Versicherer wenden?

Außerhalb unserer Geschäftszeiten und nur wenn es sich dabei um Großschäden oder schwere Personenschäden handelt.

Wenden Sie sich bitte an die in Ihren Versicherungsunterlagen oder in Ihrer Servicecard genannte Schadenshotline des Versicherers.

Schadenhotlines Versicherer

AXA           0800 29 20 333

ERGO        030 85 025 281

Gothaer   0180 308 308

R+V           0180 233 6778

Bitte halten Sie bei Ihrem Anruf alle wichtigen Daten zu Ihrer Person und zu den am Schaden beteiligten Personen bereit!

Bei Hinzuziehung der Polizei erhalten Sie immer ein Aufnahmeprotokoll und eine Vorgangsnummer. Die braucht der Versicherer.

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