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Hier finden Sie aktuelle Download Dokumente zum Schadenservice

Verhaltenshinweise für den Schadensfall

Bitte Ruhe bewahren und möglichst konzentriert handeln!

 

Bei Personenschäden zuerst die Hilfe für Verletzte sicherstellen.

Bei schweren Personenschäden nach dem Notarzt die Polizei anrufen.

 

Äußern Sie sich bei Haftpflichtschäden nicht am Ort schon abschließend zur Schuldfrage.

Sie haben und brauchen Zeit, die Abläufe noch einmal zu rekonstruieren und sich dann überlegt zu äußern.

Suchen Sie sich Zeugen, die den Schadenhergang bestätigen können.

 

Bei Einbruch-Diebstahl holen Sie sofort bei Feststellung die Polizei.

Stellen Sie einen einfachen Diebstahl (kein Einbruch) fest oder werden Sie beraubt, erstatten Sie schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei.

 

Machen Sie bei Sachschäden/Kfz.-Unfällen Fotos vom Schadensort und den beschädigten Sachen.

Bitte beachten Sie bei Sachschäden, dass der Versicherer die beschädigte Sache ggf. begutachten können muss.

 

Bitte dann den Schaden unverzüglich melden – auch wenn z.B. eine Schadenhöhe noch gar nicht absehbar ist.  

Alles Weitere besprechen wir dann!

Schadenanzeige Betriebs- und Berufshaftpflicht

Schadenanzeige Mietmobiliar

Schadenanzeige Technik

Schadenanzeige Transport

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