Veranstaltungshaftpflicht-
versicherung
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Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Versichert sind vom Versicherungsnehmer verschuldete Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Insbesondere mitversichert sind Mietsachschäden ohne Ursachenbegrenzung, sowohl durch den Veranstalter als auch durch Besucher. Für Mietsachschäden gelten 250 Euro Selbstbeteiligung je Schaden.
Der Einschluss freier Mitarbeiter des Veranstalters ist mittels Namensliste prämienneutral möglich.
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Gern beraten wir Sie zu den denkbaren Risiken Ihres Events und möglichen Versicherungslösungen. Nutzen Sie dazu unsere Onlineanfrage oder rufen Sie an. Sollte auf der 030 22311224 gesprochen werden, wählen Sie die 030 22311223 oder die 030 22311220.
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